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CITES
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die einzelnen Anhänge und deren Bedeutung
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Das Kernstück des Übereinkommens bilden drei Anhänge,
in denen Arten, Unterarten und Artengruppen mit gleichem Schutzstatus
aufgelistet sind:
Anhang
I enthält Arten, die wegen ihrer bereits geringen Bestände
oder wegen des starken Handelsdrucks akut vom Aussterben bedroht
sind. Internationaler - d.h. grenzüberschreitender - Handel
mit diesen Arten für kommerzielle Zwecke ist verboten. Dieser
"Feuerwehr-Anhang" umfaßt heute knapp 700 Tier-
und Pflanzenar-ten. Trotz zahlreicher Schmuggel-Fälle konnten
auf diese Weise etliche Arten wie der Bengaltiger, die großen
Fleckkatzen, der Riesenotter und - vor wenigen Jahren erst - der
Afrikanische Elefant im letzten Augenblick vor der endgültigen
Ausrottung bewahrt werden.
- Die Aufnahme einer Art in Anhang II hingegen soll - um
im Bild zu bleiben - verhindern, dass es "zu brennen"
beginnt. Die hier verzeichneten Arten sind, obwohl han-delsrelevant,
noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, könnten es
aber werden, wenn der Handel mit ihnen nicht stark reguliert und
kontrolliert wird. Exemplare dieser Arten dürfen nur mit
einer Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden des
Ursprungslandes aus- und eingeführt werden, die auf einem
wissenschaftlich begründeten "Unbedenklichkeitsattest"
(Non-detriment-finding) beruhen soll. Aus ökologischer Sicht
und im Hinblick auf den Schutz der Biologischen Vielfalt ist diese
Vorsorge-Bestimmung eigentlich die wichtigste des Übereinkommens,
leider aber auch seine größte Schwachstelle. Es dürfte
sonst nicht dazu kommen, dass auf jeder Vertragsstaatenkonferenz
zahlreiche Arten aus Anhang II in Anhang I hochgestuft werden
müssen. 1994 traten 27 Arten ihre traurige Karriere als "vom
Aussterben bedroht" an. In Anhang II sind momentan ungefähr
29.000 Arten gelistet, wobei allein 25.000 Einträge auf Orchideen
entfallen.
- Der Anhang III enthält Arten, für die nur von
einzelnen Ursprungsländern eine Handelskontrolle nach dem
Muster für Anhang II-Arten gewünscht wird. Die meisten
Einträge haben Ghana, Indien, Honduras und Costa Rica veranlaßt,
die ihre Tierwelt vor dem Zugriff des Tierhandels schützen
wollen. Importe von Exemplaren der selben Arten aus anderen Ländern
bedürfen nur eines Ursprungszeugnisses, welches bestätigt,
dass die Tiere nicht in den jeweiligen Antragsländern gekauft
wurden.
Weitere Informationen zum CITES:

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